Die von der Stadtgemeinde Fürstenfeld im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur auf.
Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur und kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
die Bildmarke der Behörde und
einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG
Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes, zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung, unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.